Staatliche Förderung – wie der Staat Ihr Vorhaben unterstützt

KfW Förderung‎ Einbruchschutz und energieeffiziente Sanierung


Seit 2018 hat der Bund die Fördermittel für Kriminalpräventive Maßnahmen auf 65 Mio. EUR aufgestockt. Daneben wird jegliche Unterstützung bei der Erreichung der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung gefördert, insbesondere bei dem Vorhaben einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Daher erhalten Sie für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen als auch für einbruchhemmende Maßnahmen eine staatliche Förderung. Diese Fördermittel verteilt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) jährlich bis das Budget erschöpft ist! Wir empfehlen daher die zeitnahe Beantragung des Zuschusses, um di Förderung Ihres Vorhabens zu sichern.

Vergeben werden die Mittel durch die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Eine Antragstellung im KfW-Zuschussportal ist möglich, solange die Fördermittel nicht aufgebraucht sind. Sollten Sie konkrete Maßnahmen planen, empfehlen wir immer eine zeitnahe Antragstellung und Umsetzung.

Im Folgenden erläutern wir die aktuellen Förderprogramme der KfW, die Sie in Verbindung mit unseren Dienstleistungen nutzen können. Die Programme beziehen sich auf Dienstleistungen durch Fachunternehmen, es werden keine Eigenleistungen oder Leistungen privater Helfer gefördert.


Was habe ich vor?


Ich möchte Maßnahmen zum Einbruchschutz vornehmen lassen

Sind Sie interessiert an einbruchhemmenden Maßnahmen, können Sie zwischen nachstehenden Förderprogrammen wählen. Sie laufen unter den Namen „Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)“ und „Einbruchschutz – Investitionszuschuss (455-E)“.

Folgende unserer Dienstleistungen[1] sind über die genannten Programme förderfähig:

  • Tür-Nachrüstungen
    Tür-Nachrüstungen nach DIN 18104 Teil 1 oder 2

  • Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügelfunktion
    Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügelfunktion nach IN 18251, Klasse 3 oder besser

  • Einsteckschlösser
    Einsteckschlösser nach DIN 18251, Klasse 4 oder besser

  • Schutzbeschläge
    Schutzbeschläge nach DIN 18257 ab Klasse ES 1

  • Verglasung
    Verglasung ab P4A nach DIN EN 356

  • Fenster/Fenstertür-Nachrüstungen
    Fenster/Fenstertür-Nachrüstungen nach DIN 18104 Teil 1 oder 2

  • Gitter- und Lichtschachtabdeckungen
    Gitter- und Lichtschachtabdeckungen der Widerstandsklasse RC 2, DIN EN 1627, oder besser

  • Roll- und Klappläden
    Roll- und Klappläden der Widerstandsklasse RC 2, DIN EN 1627, oder besser

  • Bandseitensicherungen


Gut zu wissen: Haben Sie umfangreiche Maßnahmen geplant, darunter auch Dienstleistungen die wir nicht anbieten, können Sie die Rechnungen aller beauftragten Firmen gesammelt einreichen. Vorausgesetzt Sie haben den summierten Gesamtbetrag bei Ihrem Antrag angegeben.

Weitere Informationen unter „Ich möchte mein Vorhaben bezuschussen lassen“.






Ich möchte energieeffizient Sanieren lassen

Liegt der Schwerpunkt Ihres Vorhabens eher bei energieeffizienter Sanierung können Sie zwischen den Programmen „Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152)“ und „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)“ wählen. Unser Beschlag PM 14/18® kann aufgrund seiner Besonderheiten sowohl zum Einbruchschutz als auch zur Sanierung eingesetzt werden.

Weitere Informationen und eine Liste der förderfähigen Maßnahmen finden Sie hier.






Ich möchte mein Vorhaben über einen Kredit finanzieren
Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) / Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152)

Die genannten förderfähigen Maßnahmen können über ein Darlehen gefördert werden. Die Darlehenshöhe beträgt bis zu 50.000 € pro Wohneinheit.

Weitere Informationen unter Altersgerecht umbauen (159) und Energieeffizient Sanieren Kredit (151-152)

Ansprechpartner bezüglich Krediten sind die Finanzierungspartner der KfW. Dies ist in vielen Fällen Ihre Hausbank.






Ich möchte mein Vorhaben bezuschussen lassen
Es gibt für beide hier aufgeführte Optionen Einbruchschutz und energieeffiziente Sanierung jeweils einen eigenen Investitionszuschuss der KfW. In manchen Fällen lassen sich sogar beide Zuschussprogramme kombinieren, bitte lassen Sie sich bei Bedarf von der KfW beraten.


Einbruchschutz – Investitionszuschuss (455-E)

Für Einzelmaßnahmen beträgt die Höhe des Zuschusses 20% auf die ersten 1.000 €, sowie 10% auf jeden weiteren Euro pro Antrag. Es müssen mindestens 500 € investiert werden, maximal werden Investitionskosten von 15.000 € pro Wohneinheit bezuschusst. Somit ergibt sich ein maximaler Erstattungsbetrag von 1.600 €. Ein neuer Antrag für andere Maßnahmen am selben Gebäude kann frühestens 12 Monate nach dem letzten Zusagedatum gestellt werden.

Beispiel Ablauf:

Ihre kostenlose Erstberatung mit unserer Fachkraft hat stattgefunden und Sie konnten sich von unserer Kompetenz und Erfahrung überzeugen. Ihnen liegt unser Angebot vor, geplant sind einzelne Maßnahmen mit einem Auftragswert von 1.300 €. Sie reichen Ihren Antrag auf das Programm „Einbruchschutz – Investitionszuschuss (455-E)“ unter Angabe eines Maximalwertes[2] bei der KfW ein. Der Antrag wird genehmigt und die Arbeiten werden von uns durchgeführt. Sie reichen nach Abschluss der Arbeiten unsere Rechnung bei der KfW ein und bekommen 230 € als Zuschuss erstattet. Die Erstattung erfolgt in der Regel zum Ende des auf die Prüfung folgenden Monats.



Beispiel Rechnung:

1.300 €   Auftragswert
  200 €   ergeben sich aus den 20% von 1.000 €
+  30 €   ergeben sich aus den 10% von 300 €
______
= 230 €   Zuschuss


Haben Sie umfangreiche Maßnahmen an Ihrem Gebäude geplant und möchten diese aus z.B. organisatorischen/finanziellen Gründen zu verschiedenen Zeitpunkten ausführen lassen? Haben Sie sich gegen einen Kredit entschieden? Wir haben die Lösung. Wir empfehlen die Kosten für alle Maßnahmen als Gesamtbetrag gleich bei Ihrem ersten Zuschuss-Antrag anzugeben und uns mitzuteilen welche der Maßnahmen Priorität haben. Auf diesem Weg können Sie bspw. zunächst für Einbruchschutz im Erdgeschoss sorgen und ein halbes Jahr später die oberen Etagen umrüsten lassen. Geben Sie bei Ihrem ersten Antrag nur einen kleinen Teil des Gesamtbetrages an, müssen Sie 12 Monate auf Ihre nächste Antragmöglichkeit warten. Achtung: Beachten Sie bei dieser Variante unbedingt das Ablaufdatum auf Ihrer Zusage der KfW.



Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)

Energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen reduzieren die finanzielle Belastung durch Investitions- und Heizkosten und machen sie darüber hinaus langfristig kalkulierbarer. Haben Sie sich für dahingehende Maßnahmen in Ihrer Wohneinheit entschieden, ist es ratsam sich zunächst durch einen Energieberater umfangreich beraten zu lassen. Einen Experten in Ihrer Nähe finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de.

Rät Ihnen Ihr Energieberater Ihre vorhandenen Fensterelemente nachrüsten lassen? Unser Beschlag PM 14/18® kann aufgrund seiner Besonderheiten sowohl zum Einbruchschutz als auch zur Sanierung eingesetzt werden.

Weitere Informationen unter KfW: Energieeffizient-Sanieren-Zuschuss-(430)



Achtung: Gefördert wird die energetische Sanierung von bestehenden Wohngebäuden, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.














2. Vorrauschauend sollten Sie einen aufgerundeten Maximalbetrag angeben. Die Differenz zwischen dem beantragten Betrag und dem Preis auf unserem Angebot dient als „Puffer“ für kurzfristige Zusatzwünsche Ihrerseits. Nachträglich können Sie den Betrag nicht mehr erhöhen.





Mein Antrag auf Förderung wurde abgelehnt, was nun?

Steuerliche Förderung nach Einkommensteuergesetz (EStG) § 35a

Wurde Ihr Antrag auf Bezuschussung abgelehnt, z.B. weil Sie innerhalb der letzten 12 Monate bereits einen Zuschuss erhalten haben oder, weil die Fördermittel aufgebraucht sind, haben Sie weiterhin die Möglichkeit Ihre Maßnahmen steuerlich fördern zu lassen. Wir weisen die Kosten für Material und Montage auf all unseren Rechnungen separat aus. Weitere Informationen hier: Einkommensteuergesetz (EStG) § 35a.

Achtung: diese Förderung ist nicht kombinierbar mit der Bezuschussung durch die KfW. Hier gilt „entweder … oder …“



Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ein Antrag auf Investitionszuschuss muss vor Beginn der Ausführung gestellt werden. Auftragserteilungen und Terminvereinbarungen gelten nicht als Ausführung

  • Die Arbeiten sind durch ein Fachunternehmen (wie uns) auszuführen. Es werden keine Eigenleistungen oder Leistungen privater Helfer gefördert.

  • Die KfW-Zuschuss-Förderung ist nicht kombinierbar mit einer steuerlichen Förderung gemäß §35 a Abs. 3 EStG

  • Die KfW stellt ein Formular „Fachunternehmerbestätigung“ zur Verfügung, die Bauherren zur eigenen Dokumentation nutzen können. Die Fachunternehmerbestätigung ist nicht bei der KfW einzureichen. KfW Formular „Fachunternehmerbestätigung“ Download hier



Kontakt

Bei Fragen zum Ablauf der Föderung helfen wir Ihnen gerne persönlich oder telefonisch mit unseren Erfahrungswerten weiter. Sie erreichen uns zu unseren Geschäftszeiten unter den angegebenen Telefonnummern.

Unsere Niederlassungen mit allen Kontaktmöglichkeiten


Einen direkten Ansprechpartner finden Sie außerdem im KfW-Infocenter unter 0800 53 99 002.