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inbruchschutz Tür / Haustür – was Sie wissen und beachten sollten, bevor Sie einen Auftrag zur Nachrüstung vergeben.

Ist eine verlässliche Nachrüstung meiner Haustür in Sachen Einbruchschutz nur zu Lasten der Optik möglich? Wie stelle ich sicher, die optimale Lösung zu realisieren?

Diese Fragestellungen wiederholen sich in nahezu allen Beratungen zum Thema mechanischer Einbruchschutz rund ums Haus. Dabei steht die Frage des Preises häufig nicht im Vordergrund, sondern erst die Frage nach dem Aussehen, dann nach der einbruchhemmenden Qualität.

Zur kompetenten Beurteilung des Einsatzes, ob der Einbruchschutz von Tür / Haustür verdeckt liegend oder aufliegend gesichert werden soll, ist eine grundlegende und umfangreiche Fach- und Sachkenntnis in beiden Sicherungssystemen ausschlaggebend und erforderlich. Insbesondere ist die Kenntnis des zu sichernden Tür in Material und Funktion als auch die Beschaffenheit des gesamten Elementes für die zukünftige Sicherung richtungsweisend. Es stellen sich die Fragen bei Kunststoff nach Kammernaufteilung des Profils, innenliegende Armierung sowie Profilquerschnitt und bestehender Beschlagnut – bei Holz nach Profilstärke, Krümmungsgrad der Profile, ggf. Fäulnisstellen und Holzart. Bei beiden Materialien spielt natürlich auch die Funktionsweise der zu sichernden Elemente der Haustür eine gewichtige Rolle. Letztlich sind auch die Montage(rand)bedingungen dabei besonders zu erfassen. Und letztlich – lohnt es überhaupt, alte Türen / Haustüren noch nachzurüsten?

Ein umfangreiches Paket an festzustellenden Daten, das letztlich den ausführenden Betrieb zur Entscheidung eines wirksamen Einbruchschutzes für Ihre Tür / Haustür befähigen soll.

Sicherheit ist Vertrauenssache, und eine überwundene Sicherheitseinrichtung spaltet das Vertrauen sofort, weil der Geschädigte neben dem materiellen Schaden auch eine persönliche Enttäuschung als Vertrauensverlust verarbeiten muss. Verständlich, dass i.d.R. entsprechende Gerichtsverfahren anhängig werden. Unternehmen, die hier nicht fach- und sachlich gut aufgestellt sind, und diese Anzahl ist nicht unerheblich, haben neben dem erheblichen Reputationsverlust folglich auch das (finanzielle) Nachsehen aufgrund nicht unerheblicher Regressansprüche. Konzeptions- und Montagefehler beim Einbruchschutz für die Haustür spielen in den meisten Fällen die Hauptrolle.

Es ist empfehlenswert, dass sich die qualitätsbewussten Errichterunternehmen einer freiwilligen Güteüberwachung unterziehen. Damit ist langfristig die Qualität der einbruchhemmenden Umrüstungen – dem Stand der Technik entsprechend – dem Kunden, also Ihnen gegenüber, garantiert.

Derzeit ist das Qualitätsdenken vieler Errichterunternehmen noch nicht so ausgeprägt, weshalb es auch immer wieder zu Fehlentscheidungen der Sicherungsart kommt. Nicht selten werden bei der Beratung eines Bürgers durch 3 Sicherheits-Unternehmen auch 3 verschiedene Konzepte – z.B. beim Einbruchschutz von Tür / Haustür – vorgelegt, oft mit komplett gegensätzlichen Aussagen.

Das schließt auch Unternehmen ein, die in den landeskriminalamtlichen Adressennachweisen für mechanische Errichter geführt werden. Dadurch wird der ratsuchende Bürger verunsichert. Falsch ist dabei auch die übliche Annahme, Unternehmen, die im landeskriminalamtlichen Adressennachweis geführt werden, sind dadurch automatisch zertifiziert. Die Zertifizierung erfolgt ausschließlich über akkreditierte und zugelassene Prüfinstitute – fragen Sie stets danach.

Besonders häufig besteht technisch ein Gegensatz zw. aufliegend (z.B. Aufsatzschlösser) und verdeckt liegender Sicherung (Pilzkopfverriegelungen) für Türen bzw. Haustüren. Dabei kann in alle Holz- und Kunststofftüren (auch rd. 70% in Aluprofilen) der verdeckt liegende Pilzkopfbeschlag eingebaut werden. Grund für die Empfehlungen zu aufgeschraubten Systemen ist in nahezu allen Fällen die fehlende Grundkenntnis zum Einsatz der Pilzkopfverriegelung. Ein Nein zu diesem System ist daher oft mit Unkenntnis des Einsatzzweckes oder Unvermögen im Rahmen der notwendigen Montage verbunden.

Die Empfehlung liegt nahe, sich als ratsuchender Bürger ausschließlich von nachweislich zertifizierten Unternehmen beraten zu lassen. Die Zertifizierung schließt einerseits eine ausführliche und umfangreiche Produktkenntnis, sowie andererseits die immens wichtigen Montagekenntnisse und -erfahrungen mit ein. Zudem fallen regelmäßige Überprüfungen der ausgeführten Arbeiten durch die Prüfinstitute (z.B. VdS, ift etc.) an. Andere mögen zwar auch in einem gewissen Rahmen beraten können, unterliegen aber nicht der regelmäßigen Kontrolle durch qualitativ und technisch hochversierte Prüfinstitute.

Die jährliche Zunahme von mehr als 15 % Einbruchkriminalität benötigt dringend ein qualitativ neu ausgerichtetes Anspruchsdenken von Sicherheitsunternehmen mit der Zielsetzung, maximal wirksamer Absicherungsmaßnahmen. Das können nachweislich zertifizierte Unternehmen langfristig leisten. Minimalanforderungen an Einbruchschutz einem ratsuchenden Bürger zu vermitteln ist dabei mehr als abwegig, leider aber an der Tagesordnung. Sie als Kunde sollen und werden jederzeit im Rahmen Ihrer persönlichen Möglichkeiten selbst entscheiden, was Ihnen die Absicherung und der Schutz von Familie und Eigentum im Ganzen oder in Abschnitten, wie z.B. dem Eibruchschutz für Ihrer Haustür, wert sind.

Eine fachlich nachvollziehbare, KOSTENFREIE und individuelle Beratung ist der Grundstein für eine sinnvolle und nachweislich wirksame Absicherung.
Dabei sind die DIN-Vorgaben und Richtlinien wichtig aber nicht ausschließlich vorrangig, denn es gibt bisher auch noch keine DIN gerechten Täter.

Wenden Sie sich mit Fragen zu Techniken und Anwendungen rund um den mechanischen Einbruchschutz, speziell auch im Bereich Tür / Haustür, jederzeit an ihre polizeiliche Beratungsstelle.

Pressekontakt:

Volker Schirrmacher Schirrmacher Sicherheits- und Fenstertechnik GmbH
Karl-Benz-Straße 8
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Volker Schirrmacher
Geschäftsführender Gesellschafter
der Schirrmacher-Unternehmensgruppe