Tür und Haustür durch einbruchhemmende Nachrüstung sicherer zu machen, ist richtig – was Sie im Vorfeld allerdings schon beachten sollten...

Viele Bestands-Türen, insbesondere auch Eingangstüren, kapitulieren bereits beim Einsatz körperlicher Gewalt – hier ist eine einbruchhemmende Nachrüstung dringend empfohlen. Treffen Sie persönlich Vorsorge, denn durch richtiges Verhalten können sie bereits wesentlich zur Sicherung Ihrer Immobilie beitragen.

  • Türen stets hörbar schließen, Haustüren abschließen – möglichst zweifach, auch wenn Sie sich nur für kurze Zeit entfernen.
  • Schlüssel oder Zweitschlüssel im direkten Umfeld Ihres Hauses, Ihrer Wohnung, Ihres Gewerbeobjektes verstecken – ganz schlecht, Einbrecher kennen alle Verstecke.
  • Beim Schlüsselverlust immer auf Nummer sicher gehen und alle relevanten Schlösser auswechseln.
  • Glasfüllungen in Tür und Haustür sind für Einbrecher kein Hindernis - umso lohnender, wenn Sie den Schlüssel von innen stecken lassen.

Haus- und Wohnungstüren sollten einbruchhemmend sein, achten Sie beim Neukauf darauf. Im Rahmen der Nachrüstung von Tür und Haustür nutzen Sie die Beratungsangebote der Polizeidienststellen, die polizeilichen Empfehlungen zu qualifizierten und zertifizierten Handwerkern und spezialisierten Betrieben.

Auch im Nachhinein – also durch Nachrüstung von Tür und Haustür – kann Ihr individueller Einbruchschutz noch ganz wesentlich optimiert werden.

Der größtmögliche Einbruchschutz wird erzielt, wenn die Nachrüstprodukte optimal aufeinander abgestimmt, also wie in einem eingespielten Team miteinander funktionieren. Darüber hinaus müssen natürlich alle sicherheitsrelvanten Bauteile wie Türblatt, Türrahmen, Türbänder, Türschlösser, Beschläge sowie Schließbleche und auch mögliche Zusatzsicherungen sach- und fachgerecht eingebaut werden.

Nachfolgend eine kleine Auswahl einbruchhemmender Produkte zur Nachrüstung, durch die sich Tür und Haustür nachhaltig sichern lassen.

Sehr hilfreich ist in diesem Zusammenhang auch das frei zugängliche Herstellerverzeichnis der Polizei z.B. auf der Website k-einbruch.de

Nach DIN EN 1627-30 Widerstandsklassen RC 2 bis RC 3 und in der Nachrüstung nach DIN 18104, Teil 1 und 2, soweit technisch umsetzbar.

Mehrfachverriegelung in Schwenk- oder Linearriegelausführung.

Sicherheitsgarnituren mit Kernziehschutz, sowie Aufbohrschutz für Garnituren und Rosetten.

Verriegelbare Aufsatzschlösser. Innen und Aussen schließbar.

Einbruchhemmender Zylinder KESO nach DIN und VdS Klasse B.

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Weitere Sicherheitsmaßnahmen sowohl durch Sicherheitsverglasung der Klasse A3 bzw. EN 356, aber auch Vergitterungen der Lichtausschnitte, so Sie Türelemente mit Glasbesatz haben.

Und abschließend noch einmal der eindringliche Hinweis, vertrauen Sie bei all Ihren Aktivitäten zur Nachrüstung von Türen und Haustüren nur einschlägigen Firmen, die als „Errichter von mechanischem Einbruchschutz“ anerkannt sind und über die notwendige Fach- und Sachkenntnis verfügen. Hierzu informieren auch die zuständigen Landeskriminalämter und halten Kontaktdaten für Sie bereit zu Handwerkern und Fachbetrieben.